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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand Januar 2010


1. Allgemeine Bestimmungen
1.1. Diese Geschäftsbedingungen der Sunchairs GmbH & Co. KG (nachfolgend „Verkäufer“)
gelten für alle Verkäufe und Lieferungen des Verkäufers an Unternehmer im Sinne von § 14
BGB (nachfolgend „Kunde“). Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des
Kunden widersprochen, es sei denn ihrer Geltung wurde ausdrücklich zugestimmt. Diese
Verkaufs- und Lieferungsbedingungen gelten auch ausschließlich, wenn der Verkäufer in
Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Bedingungen abweichender Bedingungen des
Kunden die Lieferung an diesen ohne besonderen Vorbehalt ausführt.

2. Vertragsschluss und -beendigung
2.1. Alle Produktdarstellungen und Preislisten des Verkäufers sind unverbindlich, solange sie
nicht zum Inhalt einer vertraglichen Vereinbarung werden. Im Online-Shop des Verkäufers
können Produkte des Verkäufers bestellt werden. Mit Anklicken des Buttons „Bestellung
abschliessen“ gibt der Kunde ein verbindliches Kaufangebot ab.
2.2. Ein Kaufvertrag kommt erst durch eine Auftragsbestätigung des Verkäufers zustande, die
schriftlich oder in Textform erfolgt.
2.3. Haben die Parteien Sonderkonditionen vereinbart, gelten diese grundsätzlich nicht für
gleichzeitig laufende und zukünftige Vertragsverhältnisse mit dem Kunden.
2.4. Bei wirtschaftlichem Unvermögen des Kunden, seine Pflichten gegenüber dem Verkäufer
zu erfüllen, kann der Verkäufer bestehende Austauschverträge mit dem Kunden durch
Rücktritt fristlos beenden. Dies gilt auch bei einem Insolvenzantrag des Kunden. § 321 BGB
und § 112 InsO bleiben unberührt. Der Kunde wird den Verkäufer frühzeitig schriftlich über
eine drohende Zahlungsunfähigkeit informieren.

3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1. Die angegebenen Preise des Verkäufers sind als Nettoeuropreise zu verstehen.
Verpackungs- und Versandkosten, Verladung, Versicherung (insbesondere
Transportversicherung), Zölle und Abgaben werden gesondert berechnet.
3.2. Für die beiden ersten Bestellungen gilt für jeden Käufer die Zahlungskondition Vorkasse
bindend. Für jede weitere Bestellung steht es dem Verkäufer frei dem Käufer die Zahlung auf
Rechnung zu gewähren. Der Kaufpreis ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne
Abzug zu zahlen.
3.3. Eine Zahlung gilt als eingegangen, sobald der Gegenwert einem der Konten des
Verkäufers gutgeschrieben wurde. Im Falle des Zahlungsverzuges hat der Verkäufer
Anspruch auf Verzugszinsen i.H.v. 10 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz. Die
übrigen gesetzlichen Rechte des Verkäufers im Falle eines Zahlungsverzuges des Kunden
bleiben hiervon unberührt. Sofern Rechnungen überfällig sind, werden eingehende Zahlungen
zunächst auf eventuelle Kosten und Zinsen, sodann auf die älteste Forderung angerechnet.
3.4. Sollten nicht vorhersehbare Kostenerhöhungen eintreten (z.B. Währungsschwankungen,
unerwartete Preiserhöhungen der Lieferanten etc.) ist der Verkäufer berechtigt, die
Preiserhöhung an den Kunden weiterzugeben. Dies gilt jedoch nur, wenn die Lieferung
vereinbarungsgemäß später als vier Monate nach dem Vertragschluss erfolgen soll.

4. Liefer- und Versandbedingungen sowie Gefahrübergang
4.1. Beim Erwerb mehrerer Artikel über unterschiedliche Artikelangebote ist der Verkäufer
berechtigt, aus abwicklungstechnischen Gründen keine Gesamtlieferung vorzunehmen. Des
Weiteren ist der Verkäufer zur Teillieferung – auch bei Fixterminen - berechtigt, soweit dies
dem Kunden zuzumuten ist. Im Falle von zulässigen Teillieferungen ist der Verkäufer
berechtigt, auch Teilrechnungen zu stellen.
4.2. Die Lieferung der Leistungsgegenstände erfolgt regelmäßig auf dem Versandwege wobei
die Wahl des Versandweges und der -art dem Verkäufer überlassen sind. Genannte
Lieferzeiten/Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, die Verbindlichkeit der genannten
Zeit/des genannten Termins wird vom Verkäufer ausdrücklich bestätigt.
4.3. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der
Leistungsgegenstände geht mit der Übergabe der Leistungsgegenstände an eine geeignete
Transportperson über. Dies gilt auch dann, wenn der Verkäufer die Kosten des Transportes
trägt. Eine Transportversicherung erfolgt nur auf besonderen Wunsch und auf Rechnung des
Kunden. Schuldet der Verkäufer die Aufstellung und Montage, geht die Gefahr mit der
Beendigung der Aufstellungs- und Montagearbeiten und der Übergabe an den Kunden über.
4.4. Für den Fall, dass sich der Versand der Lieferung an den Kunden aus Gründen, die er zu
vertreten hat, verzögert, erfolgt der Gefahrübergang bereits mit Anzeige der
Versandbereitschaft an den Kunden. Eventuell anfallende Lagerkosten hat nach
Gefahrübergang der Kunde zu tragen.

5. Höhere Gewalt
Im Falle von Ereignissen höherer Gewalt, die sich auf die Vertragserfüllung auswirken, ist der
Verkäufer berechtigt, die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben und bei
längerfristigen Verzögerungen ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass hieraus
irgendwelche Ansprüche gegen den Verkäufer hergeleitet werden können. Als höhere Gewalt
gelten alle für den Verkäufer unvorhersehbaren Ereignisse oder solche, die – selbst wenn sie
vorhersehbar waren – außerhalb des Einflussbereichs des Verkäufers liegen und deren
Auswirken auf die Vertragserfüllung durch zumutbare Bemühungen des Verkäufers nicht
verhindert werden können. Etwaige gesetzliche Ansprüche des Kunden bleiben unberührt.

6. Verzögerung der Leistung
6.1. Bei einer Verzögerung der Leistung hat der Kunde im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen ein Rücktrittsrecht nur, wenn die Verzögerung vom Verkäufer zu vertreten ist.
6.2. Bei Verzug des Verkäufers ist der Kunde auf Verlangen des Verkäufers verpflichtet,
innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Lieferung
vom Vertrag zurücktritt oder auf der Leistung besteht.
6.3. Werden Versand oder Zustellung auf Wunsch des Kunden um mehr als einen Monat nach
Anzeige der Versandbereitschaft verzögert, kann dem Kunden für jeden weiteren
angefangenen Monat Lagergeld in Höhe von 0,5 % des Preises der Gegenstände der
Lieferungen, höchstens jedoch insgesamt 5 %, berechnet werden.
6.4. Der Nachweis eines höheren oder niedrigeren Schadens bleibt den Vertragsparteien
unbenommen.
Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz, Arglist, und bei Schäden aus
der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

7. Eigentumsvorbehalt
7.1. Der Verkäufer behält sich das Eigentum an den vertraglichen Leistungen bis zur
vollständigen Bezahlung der geschuldeten Vergütung vor. Weiterhin behält sich der
Verkäufer das Eigentum vor bis zur Erfüllung aller seiner Ansprüche aus der
Geschäftsbeziehung mit dem Kunden.
7.2. Gegenstände unter Eigentums- oder Rechtsvorbehalt darf der Kunde weder verpfänden
noch sicherungsübereignen. Dem Kunden ist nur als Wiederverkäufer eine
Weiterveräußerung im gewöhnlichen Geschäftsgang unter der Bedingung gestattet, dass dem
Verkäufer vom Kunden dessen Ansprüche gegen seine Abnehmer im Zusammenhang mit der
Weiterveräußerung wirksam abgetreten worden sind und der Kunde seinem Abnehmer das
Eigentum unter Vorbehalt der Zahlung überträgt. Der Kunde tritt durch den Vertragsabschluss
seine Ansprüche im Zusammenhang mit solchen Veräußerungen gegen seine Abnehmer
sicherungshalber an den Verkäufer ab, der diese Abtretung gleichzeitig annimmt.
7.3. Der Käufer hat Zugriffe auf die im Eigentum oder Miteigentum des Verkäufers stehenden
Waren oder auf die abgetretenen Forderungen sofort mitzuteilen. Er hat an den Verkäufer
abgetretene, von ihm eingezogenen Beträge sofort an den Verkäufer abzuführen, soweit
dessen Forderung fällig ist.

8. Mängelhaftung
8.1. Der Verkäufer haftet bei Sach- und Rechtsmängeln wie folgt:
8.2. Ein unwesentlicher Mangel begründet keine Mängelansprüche und berechtigt den
Kunden nicht dazu, die Entgegennahme der Leistungsgegenstände zu verweigern.. Sollte ein
Teil der Leistungsgegenstände einen nicht unwesentlichen Mangel aufweisen, berechtigt dies
nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. Etwas anderes gilt nur für den Fall, dass die
Teillieferung für den Kunden ohne Interesse ist. Darüber hinaus dürfen Zahlungen des
Kunden nur in einem Umfang zurückbehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis
zu dem aufgetretenen Sachmangel stehen. Wird die Sache ohne Vergütung überlassen, haftet
der Verkäufer für Mängel nur, soweit ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
Mängelansprüche entstehen nicht bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem
Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger
Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse
entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind, sowie bei nicht reproduzierbaren
Störungen. Werden vom Kunden oder von Dritten unsachgemäß Änderungen oder
Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden
Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche, es sei denn der Kunde kann nachweisen, dass die
gerügte Störung nicht durch diese Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten verursacht
worden sind.
8.2.1. Sofern der Verkäufer fahrlässig eine vertragswesent liche Pflicht (sog. Kardinalpflicht)
verletzt hat, ist die Ersatzpflicht für Sachschäden auf den vorhersehbaren, typischerweise
entstehenden Durchschnittsschaden beschränkt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten,
die der Vertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks
auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst
ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
8.3. Bei gebrauchten Leistungsgegenständen sind die Rechte und Ansprüche wegen Mängeln
ausgeschlossen.
8.4. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Gefahrübergang. Eine
Nacherfüllung (Neulieferung oder Nachbesserung) kann ausschließlich auf die Verjährung
des die Nacherfüllung auslösenden Mangels Einfluss haben.
8.5. Vorstehenden Haftungsbeschränkungen und Verjährungsbegrenzungen Ziffern in 8.1,8.3
und 8.4 beziehen sich nicht auf Fälle des Rückgriffsanspruch nach § 478 BGB sowie auf
Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche, die der Kunde nach den gesetzlichen
Vorschriften wegen Mängeln geltend machen kann. Für letztere Ansprüche gilt Ziffer 9.
8.6. Ist der Kunde Kaufmann i.S.d. § 1 HGB, trifft ihn die kaufmännische Untersuchungsund
Rügepflicht gemäß § 377 HGB. Unterlässt der Kunde die dort geregelten
Anzeigepflichten, gelten die Leistungsgegenstände als genehmigt, es sei denn, dass es sich um
einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.
8.7. Der Verkäufer hat im Falle der Nacherfüllung das Wahlrecht zwischen Nachbesserung
oder Ersatzlieferung.
8.8. Ist die Nacherfüllung im Wege der Ersatzlieferung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, die
zuerst gelieferten Leistungsgegenstände innerhalb von 30 Tagen an den Verkäufer
zurückzusenden. Das Rücksendepaket muss den Grund der Rücksendung, den Kundennamen
und die für den Kauf der mangelhaften Ware vergebene Nummer enthalten, die dem
Verkäufer die Zuordnung der zurückgesandten Ware ermöglicht. Solange und soweit die
Zuordnung der Rücksendung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht möglich ist,
ist der Verkäufer zur Entgegennahme zurückgesandter Leistungsgegenstände und
Rückzahlung des Kaufpreises nicht verpflichtet. Die Kosten einer erneuten Versendung trägt
der Kunde.
8.9. Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, kann der
Verkäufer vom Kunden eine Nutzungsentschädigung gem. § 346 Abs. 1 BGB geltend
machen. Sonstige gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

9. Haftung
9.1. Die Haftung für Verzug ist in Ziffer 6 abschließend geregelt. Im Übrigen haftet der
Verkäufer dem Kunden auf Schadens- und Aufwendungsersatz aus jedem Rechtsgrund wie
folgt:
9.2. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen wird die Haftung für den Vertrag insgesamt
auf den Auftragswert beschränkt. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Rechte und
Pflichten im Sinne von § 307Abs. 2 Nr.2 BGB ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss
vorhersehbaren Schaden beschränkt.
9.3. Bei Verlust von Daten haftet der Verkäufer nur für denjenigen Aufwand, der bei
ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden für die
Wiederherstellung der Daten erforderlich gewesen wäre. Die Beschränkung gilt nicht, wenn
und soweit die Datensicherung Bestandteil der vom Kunden zu erbringenden Leistungen ist.
9.4. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche wegen Vorsatz und grober
Fahrlässigkeit, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Arglist,
soweit das Produkthaftungsgesetz zur Anwendung kommt sowie bei Garantieversprechen,
soweit bzgl. letzterem nichts anderes geregelt ist.

10. Verjährung
Ansprüche des Kunden gegenüber dem Verkäufer verjähren - mit Ausnahme der Ansprüche
gemäß Ziffer 8 - in einem Jahr ab Kenntnis, spätestens jedoch in fünf Jahren nach Erbringung
der Leistung. Dies gilt nicht bei Vorsatz, Arglist und soweit das Produkthaftungsgesetz zur
Anwendung kommt.

11. Aufrechnung, Zurückbehaltung, Abtretung
11.1. Zurückbehaltungs- und Leistungsverweigerungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen,
es sei denn, der Verkäufer bestreitet die zugrunde liegenden Gegenansprüche nicht oder diese
sind rechtskräftig festgestellt.
11.2. Eine Abtretung durch den Kunden von Ansprüchen aus dem mit dem Kunden
geschlossenen Vertrag, insbesondere eine Abtretung etwaiger Mängelansprüche des Kunden,
ist ausgeschlossen.

12. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
12.1. Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren.
12.2. Die Vorschriften des § 312 e Abs.1 Ziffern 1 - 3 BGB finden keine Anwendung.
12.3. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches
Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der
Sitz des Verkäufers. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in
Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der
Klageerhebung nicht bekannt sind. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen
gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen bleibt hiervon unberührt.

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